Stadt Luzern LU: Bezug von Subventionsgeldern - 5 Personen angeklagt

Die Staatsanwaltschaft Luzern, Abteilung 5 Wirtschaftsdelikte, hat die Untersuchungen gegen fünf, zum Teil ehemalige, Kadermitarbeitende der Verkehrsbetriebe Luzern AG abgeschlossen.

Die Staatsanwaltschaft geht bei allen fünf Personen von einem strafrechtlich relevanten Verhalten im Zusammenhang mit dem Bezug von Subventionsgeldern durch die vbl verkehrsbetriebe luzern ag (ehemalige Tochtergesellschaft der Verkehrsbetriebe Luzern AG) aus und hat beim Kriminalgericht des Kantons Luzern gegen alle Anklage wegen mehrfachen Betrugs und Leistungs- und Anlagebetrugs erhoben. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für alle Beschuldigten die Unschuldsvermutung.

Ende 2020 sind bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern drei Anzeigen vom Bundesamt für Verkehr (BAV), Verkehrsverbund Luzern (VVL) und einer Privatperson gegen die Organe der Verkehrsbetriebe Luzern AG, der vbl verkehrsbetriebe luzern ag und unbekannt wegen Verdachts auf ein strafbares Verhalten im Zusammenhang mit dem Bezug von Subventionsgeldern eingegangen (siehe Medienmitteilung vom 14. Dezember 2020). Die Staatsanwaltschaft, Abteilung 5 Wirtschaftsdelikte, hat in diesem Zusammenhang gegen fünf, zum Teil ehemalige, Kadermitarbeiter der Verkehrsbetriebe Luzern AG und der vbl verkehrsbetriebe luzern ag ein Strafverfahren geführt und abgeschlossen.

Die Staatsanwaltschaft, Abteilung 5 Wirtschaftsdelikte, wirft den Beschuldigten vor, dass sie für die Fahrplanjahre 2018 und 2019 bewusst Falschangaben gemacht haben, um dadurch von den Bestellern (BAV und VVL) höhere Abgeltungen (Subventionsgelder) zu erhalten. Der Deliktsbetrag beläuft sich auf insgesamt rund 2,1 Mio. Franken, wovon lediglich ein Teilbetrag effektiv an die vbl verkehrsbetriebe luzern ag ausbezahlt wurde. Der an die vbl verkehrsbetriebe luzern ag ausbezahlte Mehrbetrag wurde bereits vollständig zurückgeführt.

Die Staatsanwaltschaft, Abteilung 5 Wirtschaftsdelikte, hat am 19. Januar 2024 beim Kriminalgericht des Kantons Luzern gegen die fünf Personen Anklage wegen mehrfachen Betrugs (Art. 146 Abs. 1 StGB) und Leistungs- und Abgabebetrugs (Art. 14 VStrR) eingereicht. Für die Beschuldigten werden bedingte Freiheitsstrafen beantragt. Ein Verhandlungstermin wurde noch nicht traktandiert.

Hinweis für Medienschaffende: Bis zum Verhandlungstermin werden keine weiteren Details zur Anklage kommuniziert. Es werden auch keine Interviews, O-Töne oder weiterführende Erklärungen abgegeben. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt für alle Beschuldigten die Unschuldsvermutung.

 

Quelle: Staatsanwaltschaft Luzern
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