Campieren im Kanton Obwalden
VON Polizei.news Redaktion Ereignisse Kantonspolizei Obwalden polizei.news Polizeinews Prävention Schweiz
Die Sommermonate laden zum Campieren ein, aber ACHTUNG! das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen zum Campieren ausserhalb der behördlich bewilligten Campingplätzen ist verboten.
Das Campieren ist in allen Naturschutzzonen verboten. Insbesondere appellieren wir an alle Naturliebhaber, das Campierverbot in der Moorlandschaft im Glaubenberg zu respektieren, um die Natur zu schützen und Wildtiere weniger zu stören.
Im Gebiet am Mittagsgüpfi (Gemeinde Alpnach) sowie am Seewensee und Rickhubel (Gemeinde Sarnen) ist das Campieren verboten.
Zum einmaligen Übernachten, z.B. für Durchreisende, kann ausserhalb eines Campingplatzes übernachtet werden, es darf jedoch keine öffentlichen oder privaten Interessen beeinträchtigt werden. Campierende Personen werden gebeten, keine Abfälle zurückzulassen.
Quelle: Kantonspolizei Obwalden
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Obwalden