Zentralschweiz: Achtung Reinigungspflicht für Schiffe und Boote ab 01.08.2024

Um die Ausbreitung und Einschleppung unerwünschter invasiver Tier- und Pflanzenarten zu stoppen, gilt ab dem August 2024 für alle immatrikulierte Schiffe auf den Zentralschweizern Gewässern bei jedem Gewässerwechsel eine Schiffsmelde- und Reinigungspflicht.

Dies gilt auch, wenn das Schiff innerhalb des Kantons in ein anderes Gewässer verlegt wird. Für Schiffe ohne Kontrollschild und Wassersportgeräte wird eine gründliche Reinigung bei jedem Gewässerwechsel empfohlen.

Weitere Informationen und Meldeplattform unter folgenden Link’s:

 

Quelle: Kapo OW
Bildquelle: umwelt-zentralschweiz.ch