Kanton Luzern: Elf-Punkte-Programm gegen häusliche Gewalt
VON Polizei.news Redaktion Gewalt Luzern polizei.news Schweiz Verbrechen
Der Regierungsrat hat ein Paket von Massnahmen beschlossen, um Gewalt im häuslichen Rahmen verstärkt zu bekämpfen.
Geplant sind Aktionen zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Menschen in Paarbeziehungen, Verbesserungen bei der Früherkennung sowie im Umgang mit Täterinnen und Tätern, bei der Betreuung von Gewaltopfern, dazu Informations- und Präventionskampagnen und eine Weiterbildungsoffensive. Mit dem Aktionsprogramm setzt der Regierungsrat einen Auftrag des Kantonsparlaments um.
Der Aktions- und Massnahmenplan wird nun im Rahmen der anlaufenden „16 Tage gegen Gewalt an Frauen“ verabschiedet und kommuniziert. Regierungsrätin Ylfete Fanaj, Vorsteherin des Justiz- und Sicherheitsdepartementes sagt: „Der Aktions- und Massnahmenplan ist ein Meilenstein für unseren Kanton. Gemeinsam mit Partnerorganisationen bringt der Kanton effektive Massnahmen zur Prävention sowie Bekämpfung von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt auf den Weg.“
Auftakt zum vorliegenden Aktions- und Massnahmenplan bildet die Erheblicherklärung des Postulates P 737 von Pia Engler über die Reaktivierung und Weiterentwicklung „Runder Tisch häusliche Gewalt Luzern“. Mitte November 2023 wurde der „Runde Tisch Häusliche Gewalt“ reaktiviert. Er vereint rund 20 staatliche und nichtstaatliche Stellen und wirkte bei der Erarbeitung des Aktions- und Massnahmenplanes beratend mit. Er wird auch dessen Umsetzung begleiten. Die elf Massnahmen sind breit abgestützt und enthalten Sensibilisierungskampagnen für die Bevölkerung sowie den Ausbau von Präventionsprogrammen für die Volksschule und Sekundarstufe II. Weiter sind eine Verstärkung der Arbeit mit gewaltausübenden Personen sowie die Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen, zum Beispiel in Justiz, Polizei, Gesundheitswesen und Bildungsinstitutionen geplant. Die Massnahmen orientieren sich an der Istanbul-Konvention des Europarates, die von der Schweiz unterzeichnet wurde. Sie verpflichtet Bund, Kantone und Gemeinden zu Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.
Umsetzung ab 2025
Mit der zustimmenden Kenntnisnahme und Auftragserteilung an die zuständigen Stellen hat der Regierungsrat den Startschuss zur Umsetzung gegeben. Die meisten Massnahmen sind in der Federführung der Koordinationsstelle Gewaltprävention und Bedrohungsmanagement des Justiz- und Sicherheitsdepartementes. Dafür erhält der Bereich ab 2025 zusätzliche Sach- und Personalmittel. Weil es sich um eine gemeinsame Aufgabe zwischen staatlichen Institutionen und nichtstaatlichen Organisationen handelt, sind zahlreiche weitere Stellen, beispielsweise des Bildungs- und Kultur-, sowie des Gesundheits- und Sozialdepartementes, die Luzerner Polizei und NGO an der Umsetzung beteiligt. Der Aktions- und Massnahmenplan ist auf fünf Jahre ausgerichtet.
Quelle: Kanton Luzern
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