Neue Schweizer Identitätskarte mit Chip kommt am 2. November

(Bern BE). Ab dem 2. November 2026 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger, wenn sie dies möchten, die neue biometrische Identitätskarte beantragen.

Diese wird bei den für die Ausstellung von Identitätskarten und Pässen zuständigen kantonalen Stellen sowie bei den Schweizer Vertretungen im Ausland erhältlich sein.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Einführung: 2. November 2026
  • Neuerung: Biometrische Schweizer Identitätskarte mit Chip
  • Biometrische Daten: Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke
  • Freiwillig: Bürgerinnen und Bürger können zwischen zwei ID-Varianten wählen
  • Vorteil: Zusätzlicher Schutz gegen Fälschungen und Missbrauch
  • Reisen: Zukunftsorientierte Ausweisvariante für Reisen innerhalb der EU
  • Beantragung: Zuständige kantonale Ausweisstellen oder Schweizer Vertretungen im Ausland
  • Gebühren: Gleich wie bei der bisherigen Identitätskarte ohne Chip
  • Wichtig: Biometrische ID und elektronische E-ID sind unterschiedliche Produkte

Neue biometrische Identitätskarte ab 2. November 2026

Polizei.news informiert | Neue Schweizer Identitätskarte

Neue Schweizer ID mit Chip: Welche Variante lohnt sich für wen?

Mit der Einführung der biometrischen Identitätskarte erhalten Schweizer Bürgerinnen und Bürger eine zusätzliche Wahlmöglichkeit. Die bisherige Identitätskarte ohne Chip bleibt weiterhin erhältlich. Welche Variante sinnvoll ist, hängt insbesondere davon ab, ob der Ausweis auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union verwendet werden soll.

Die biometrische Karte verfügt über einen integrierten Chip. Darauf werden persönliche Angaben, ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert. Digital signierte Daten ermöglichen eine elektronische Echtheitsprüfung und erschweren die Fälschung oder missbräuchliche Verwendung des Dokuments.

Biometrische oder herkömmliche ID? Der Vergleich

Merkmal Mit Chip Ohne Chip
Persönliche Daten Auch elektronisch gespeichert Auf der Karte sichtbar
Fingerabdrücke Zwei auf dem Chip Keine auf einem Chip
EU-Reisen Zukunftsorientierte Variante Bestehende Karten bleiben im Rahmen der geltenden Regeln gültig
Verwendung in der Schweiz Ja Ja
Gebühr Gleich wie bisher Gleich wie bisher

Fünf praktische Fragen zur neuen Schweizer ID

1. Muss ich meine bisherige Identitätskarte ersetzen?

Nein. Die Einführung der neuen Variante bedeutet keinen generellen Austauschzwang. Bereits ausgestellte Identitätskarten behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit bis zum eingetragenen Ablaufdatum.

2. Was kostet die biometrische Identitätskarte?

Die Gebühren bleiben gleich. Gemäss fedpol kostet eine Identitätskarte für Erwachsene 65 Franken zuzüglich 5 Franken Porto. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre beträgt der Preis 30 Franken zuzüglich 5 Franken Porto.

3. Wo kann ich die neue ID beantragen?

Die biometrische Identitätskarte ist bei den zuständigen kantonalen Ausweisstellen und Schweizer Vertretungen im Ausland erhältlich. Die Variante ohne Chip kann je nach Kanton weiterhin über die Wohnsitzgemeinde beantragt werden.

4. Welche ID empfiehlt sich für Reisen?

Wer regelmässig in die EU reist und einen langfristig auf die europäischen Anforderungen ausgerichteten Ausweis möchte, sollte die biometrische Variante prüfen. Für den reinen Identitätsnachweis innerhalb der Schweiz genügt weiterhin die Variante ohne Chip.

5. Ist die neue Identitätskarte dasselbe wie die E-ID?

Nein. Die biometrische Identitätskarte ist ein physisches Ausweisdokument. Die E-ID ist dagegen für den digitalen Identitätsnachweis vorgesehen und kein Reisedokument.

Neu ab November: Auch der Notpass erhält einen neuen Namen und ein neues Design

Mit der Einführung der biometrischen Identitätskarte wird gleichzeitig der bisherige Begriff „provisorischer Pass“ durch die Bezeichnung „Notpass“ ersetzt.

Auch das Design und die Sicherheitsmerkmale des Notpasses werden angepasst. Die Voraussetzungen und das Verfahren zur Bestellung bleiben gemäss fedpol unverändert.

Wer kurzfristig einen Notpass benötigt, sollte weiterhin beachten, dass nicht alle Länder dieses Dokument akzeptieren.

Weitere Informationen: Offizielle Angaben zur Beantragung, zu Gebühren und Gültigkeitsfristen sind auf der Website des Bundesamts für Polizei fedpol verfügbar.

 

Quelle: Bundesamt für Polizei fedpol / Polizei.news
Bildquelle: Symbolbild © e-salamander/Shutterstock.com

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