Am frühen Sonntagmorgen (09. Februar 2025, nach 00:45 Uhr) verunfallte ein 28-jähriger Mann mit seinem E-Scooter im Gebiet Sagenbachmatt in Hochdorf.
Der Mann wurde vom Rettungsdienst 144 in das Spital gebracht.
Die Luzerner Polizei hat am frühen Sonntagmorgen (09. Februar 2025, kurz vor 03:00 Uhr) in der Stadt Luzern einen betrunkenen Autofahrer (1.1 mg/l) gestoppt.
Der 23-jährige Mann fuhr ohne gültigen Führerausweis mit einem Lieferwagen.
Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat den Entwurf einer Änderung des Kantonsratsbeschlusses über die Zahl und den Beschäftigungsgrad der Staatsanwältinnen und -anwälte und der Jugendanwältinnen und -anwälte.
Um den Strafverfolgungsdruck aufrecht zu erhalten, wurden im Aufgaben- und Finanzplan 2025–2028 neue Stellen für die Staatsanwaltschaft genehmigt. Um die neuen personellen Ressourcen effizient einsetzen zu können, soll ein Teil dieser gesprochenen und genehmigten Stellen per 1. Januar 2027 durch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte besetzt werden. Dies bedingt eine Anpassung des Kantonsratsbeschlusses.
Am Samstagmorgen (08. Februar 2025, nach 10:30 Uhr) verunfallte ein 17-jähriger Jugendlicher mit einem nicht immatrikulierten Motorrad im Gebiet Hinder Erigsmoos.
Er fuhr mit dem Motorrad über eine Wiese.
Etwa um 02:30 Uhr stoppte die Luzerner Polizei einen 46-jährigen Mann, welcher betrunken (1.09 mg/l) mit dem Auto durch die Stadt fuhr.
Die Polizei hat diesem Lenker den Führerausweis abgenommen.
Am Sonntagabend (09. Februar 2025, kurz nach 22:30 Uhr) ereignete sich auf der Pilatusstrasse in der Stadt Luzern ein Auffahrunfall.
Ein Autofahrer fuhr in das Heck eines Autos, welches vor einem Rotlicht stand.
Am 09.02.2025 um ca. 01.00 Uhr fuhr ein 37-jähriger Autolenker über den Brünigpass Richtung Sarnen und kollidierte im Bereich Letzi mit der rechtsseitigen Leitplanke.
Die Polizeipatrouille vor Ort konnte einen stark alkoholisierten Fahrzeuglenker (0.67mg/L) antreffen.
Am 08.02.2025 um ca. 17.40 Uhr erhielten wir die Meldung aus der Bevölkerung, dass ein Fahrzeuglenker einen Parkschaden verursacht habe und dieser ohne sich um den Schaden zu kümmern, davon gefahren sei.
Die Polizeipatrouille konnte den 66-jährigen Lenker ermitteln und zu Hause antreffen.
Am 08.02.2025 um ca. 17.40 Uhr erhielten wir die Meldung aus der Bevölkerung, dass ein Fahrzeuglenker einen Parkschaden verursacht habe und dieser ohne sich um den Schaden zu kümmern, davon gefahren sei.
Die Polizeipatrouille konnte den 66-jährigen Lenker ermitteln und zu Hause antreffen.
In den frühen Sonntagmorgenstunden versuchte ein Fahrzeuglenker sich einer Verkehrskontrolle zu entziehen.
Nach einer kurzen Nachfahrt und dem Beizug eines Polizeihundes, konnte der unter Drogeneinfluss stehende Fahrzeuglenker gestellt werden. Er war nicht im Besitz eines gültigen Führerausweises.
Am Samstag, 8. Februar 2025, kurz nach 12.00 Uhr, erhielt die Kantonspolizei Uri von der Rega die Meldung zu einem Bergunfall im Bereich Nider Surenen.
Gemäss aktuellem Kenntnisstand befanden sich zwei Männer beim Aufstieg, als sich eine Lawine löste und beide rund 50 Meter mitriss.
Einsätze in den Skigebieten: Die Skiferien sind in vollem Gange. In den vergangenen Tagen, waren wir deshalb oft im Einsatz in den Skigebieten.
Wir bedanken uns für die so gute Zusammenarbeit mit den Berg- und Skiwachten.
Am Sonntagmorgen, 9. Februar 2025, fuhr ein 48-jähriger Autolenker von Buttikon herkommend auf der Kantonsstrasse in Richtung Schübelbach.
Bei der Baustelle Höhe Gramatt durchbrach er um 5 Uhr die Abschrankung und prallte in einen massiven Metallzinken für einen Gabelstapler.
Im Rahmen der Planungen für die jeweiligen Standorte des Verkehrssicherheitszentrums (VSZ OW/NW) ergibt sich eine Möglichkeit für eine Zusammenlegung auf dem Areal Werkhof Foribach in Sarnen.
Die Kantone Obwalden und Nidwalden haben eine Projektgruppe beauftragt, welche in einem ersten Schritt die rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen analysieren soll.
Jeweils am ersten Mittwoch des Monats Februar findet in der Schweiz der jährliche Sirenentest statt. Dieser dient dazu, die Systembereitschaft der Sirenen für den Ernstfall zu überprüfen.
Im Kanton Nidwalden fällt ein erstes Fazit positiv aus.
Mit einer importierten Spielzeugwaffe an die Fasnacht? Aufgepasst!
Was wie eine echte Waffe aussieht und nicht durchsichtig ist, fällt unter das Waffengesetz und darf nicht ohne Bewilligung in die Schweiz importiert werden.