Silenen UR: Wolf reisst sechs Schafe – Kanton ordnet Abschuss an
Die Sicherheitsdirektion hat am 23. Juni 2026 eine Abschussverfügung für einen schadenstiftenden Wolf erlassen, nachdem die Schadensschwelle gemäss Bundesrecht erreicht worden war. Die Abschussverfügung gilt für 60 Tage. Als Abschussperimeter gilt der Bereich in der Umgebung der Wolfrisse.
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