Regelmässig stellen wir fest, dass kostümierte Fasnächtler (Cowboys, Jäger, Ranger, Polizei usw.) Waffen mit sich tragen. Softair-, Schreckschuss- und Imitationswaffen gelten gemäss Waffengesetz als Waffen.
Das Tragen solcher Waffen in der Öffentlichkeit ist verboten.
An den Fasnachtsanlässen im Kanton Luzern werden immer wieder Softair-, Schreckschuss- und Imitationswaffen festgestellt.
Die Polizei empfiehlt, keine solchen Waffen an die Fasnacht mitzunehmen. Solche Waffen zu tragen, ist verboten und kann zu einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft führen.
Zurzeit sind angebliche E-Mails von Blockchain.com im Umlauf, die von eingefrorenen Konten berichten.
Das Ziel der Betrüger ist es, einen Termin für eine telefonische Kontaktaufnahme mit den potenziellen Opfern zu vereinbaren, um so an sensible Daten zu gelangen.
Am Montag (22. Januar 2024, ca. 22:00 Uhr) fuhr ein Autofahrer auf der Mettlenstrasse von Emmen in Richtung Inwil.
Aus noch ungeklärten Gründen geriet das Auto auf der mutmasslich vereisten Strasse ins Schleudern, rutschte ins Wiesland und kippte dann aufs Dach.
Auf der Meggerstrasse in Adligenswil gerieten am Dienstagmorgen (ca. 06:45 Uhr) nacheinander zwei Autos ins Rutschen, kamen von der Strasse und kollidierten mit einer Mauer.
Verletzt wurde niemand.
Eine Velofahrerin fuhr am Dienstagmorgen (ca. 07:10 Uhr) auf der Maihofstrasse in Luzern.
Höhe Maihofstrasse 5 stürzte sie aus noch ungeklärten Gründen auf dem mutmasslich vereisten Radstreifen.
Ein Autofahrer geriet am Dienstagmorgen (ca. 07:45 Uhr) auf der Eberseckerstrasse in Schötz ins Schleudern.
In der Folge geriet das Fahrzeug auf die Leitplanke, überschlug sich und kam auf dem Dach liegend im Bach zum Stillstand.
Auf der Wetzwilerstrasse in Schlierbach geriet am Dienstag (ca. 08:00 Uhr) ein Auto mit Anhänger aus noch ungeklärten Gründen ins Schleudern.
Die Fahrzeugkombination drehte sich daraufhin und der Anhänger kippte zur Seite.
Am Dienstag (23. Januar 2024, ca. 08:30 Uhr) geriet ein Autofahrer auf der Thorenbergstrasse im Luzerner Ortsteil Littau ins Rutschen und kollidierte mit einer Stützmauer.
Verletzt wurde beim Unfall niemand.
Jedes Jahr verletzen sich 90 000 ältere Personen bei einem Sturz. Dies verursacht Kosten in der Höhe von 1,7 Milliarden Franken.
Eine wirksame Massnahme zur Prävention von Stürzen ist das richtige Training, das mit zunehmendem Alter immer wichtiger wird.
Nach dem Brand eines Wohnhauses in Wiggen sind drei Todesopfer aus dem Gebäude geborgen worden.
Die Identifikation der Leichen erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich. Die Brandursache wird von den Branddetektiven der Luzerner Polizei ermittelt.
Am Montagmorgen früh hat in Wiggen ein Wohnhaus gebrannt. Drei Personen wurden teilweise lebensbedrohlich verletzt.
Drei weitere Personen werden vermisst. Die Branddetektive der Luzerner Polizei klären die Brandursache ab.
Am Freitag (22. Januar 2024, 18.30 Uhr) kam es auf der Autobahn A2 bei Sempach kurz nach dem Tunnel Eich in Fahrtrichtung Süden auf dem Überholstreifen zu einem Auffahrunfall.
Verletzt wurde niemand, es entstand ein Sachschaden in der Höhe von rund 15'000 Franken.
Ein Kommunalfahrzeug geriet am Freitag (22. Januar 2024, 18.00 Uhr) auf dem Unterwilrain in Luzern, Stadtteil Littau, von der Fahrbahn und kippte auf einer schneebedeckten Böschung zur Seite.
Ein 42-Jähriger wurde durch den Rettungsdienst mit Verletzungen in ein Spital gebracht.
Wir freuen uns über die neue, moderne und kurz vor Weihnachten ausgelieferte Brandschutzausrüstung der Firma Gallus Hautle AG.
In der Zwischenzeit sind alle Feuerwehrangehörigen damit ausgerüstet und erste Erfahrungen gesammelt.
Die Staatsanwaltschaft Luzern, Abteilung 5 Wirtschaftsdelikte, hat die Untersuchungen gegen fünf, zum Teil ehemalige, Kadermitarbeitende der Verkehrsbetriebe Luzern AG abgeschlossen.
Die Staatsanwaltschaft geht bei allen fünf Personen von einem strafrechtlich relevanten Verhalten im Zusammenhang mit dem Bezug von Subventionsgeldern durch die vbl verkehrsbetriebe luzern ag (ehemalige Tochtergesellschaft der Verkehrsbetriebe Luzern AG) aus und hat beim Kriminalgericht des Kantons Luzern gegen alle Anklage wegen mehrfachen Betrugs und Leistungs- und Anlagebetrugs erhoben. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für alle Beschuldigten die Unschuldsvermutung.